Bereits 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht im berühmten Volkszählungsurteil als Gewährleistung des hergeleiteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, dass der Einzelne die Befugnis haben sollte, „grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“Ähnlich formuliert noch heute ErwGr 7 S. 2 DSGVO: „Natürliche Personen sollen die Kontrolle über ihre eigenen Daten besitzen.“Doch wie sieht diese Kontrolle eigentlich aus?

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Einführung

  • Sascha Wette

摘要

Bereits 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht im berühmten Volkszählungsurteil als Gewährleistung des hergeleiteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, dass der Einzelne die Befugnis haben sollte, „grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“Ähnlich formuliert noch heute ErwGr 7 S. 2 DSGVO: „Natürliche Personen sollen die Kontrolle über ihre eigenen Daten besitzen.“Doch wie sieht diese Kontrolle eigentlich aus?