Web-Monitoring auf Grundlage einer Einwilligung
摘要
Die Einwilligung als der „genuine Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ wird durch Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO zuvorderst als eines der möglichen Instrumente zur rechtmäßigen Datenverarbeitung benannt. Demnach erfolgt eine Verarbeitung rechtskonform, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung hierzu erteilt hat. Näheres ergibt sich aus Art. 6 DSGVO nicht, kann jedoch der Begriffsbestimmung in Art. 4 Nr. 11 DSGVO sowie Art. 7 und 8 DSGVO entnommen werden.