Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem. Art. 6 Abs. UAbs. 1 lit. f DSGVO rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen. Die Norm stellt damit die zentrale materielle Abwägungsklausel der Verordnung dar.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Web-Monitoring zur Wahrung berechtigter Interessen

  • Carolin Gilga

摘要

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem. Art. 6 Abs. UAbs. 1 lit. f DSGVO rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen. Die Norm stellt damit die zentrale materielle Abwägungsklausel der Verordnung dar.