Im Rahmen dieser Arbeit wurde die Verständigung im Strafverfahren speziell unter Einbeziehung der Erkenntnisse zur aktuellen verfahrenspraktischen Realität untersucht und deren Verfassungsmäßigkeit unter Berücksichtigung bestehender praktischer Defizite erörtert, bevor innerhalb des verfassungs- und verfahrensrechtlichen Rahmens Lösungsansätze für die bestehenden Defizite entwickelt wurden. Dabei konnte übergreifend herausgefunden werden, dass die Verständigung trotz der nach wie vor defizitären und teilweise auch verfassungsrechtlich bedenklichen Verfahrenspraxis im Grundsatz mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Weiterhin wurde festgestellt, dass unter Wahrung des verfassungs- und verfahrensrechtlichen Rahmens Möglichkeiten zur Behebung der bestehenden Defizite zur Verfügung stehen, ohne dass es dabei einer Abschaffung der Verständigung bedarf.

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Schlussbemerkungen und Thesen

  • Lea Jung

摘要

Im Rahmen dieser Arbeit wurde die Verständigung im Strafverfahren speziell unter Einbeziehung der Erkenntnisse zur aktuellen verfahrenspraktischen Realität untersucht und deren Verfassungsmäßigkeit unter Berücksichtigung bestehender praktischer Defizite erörtert, bevor innerhalb des verfassungs- und verfahrensrechtlichen Rahmens Lösungsansätze für die bestehenden Defizite entwickelt wurden. Dabei konnte übergreifend herausgefunden werden, dass die Verständigung trotz der nach wie vor defizitären und teilweise auch verfassungsrechtlich bedenklichen Verfahrenspraxis im Grundsatz mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Weiterhin wurde festgestellt, dass unter Wahrung des verfassungs- und verfahrensrechtlichen Rahmens Möglichkeiten zur Behebung der bestehenden Defizite zur Verfügung stehen, ohne dass es dabei einer Abschaffung der Verständigung bedarf.