Max Webers posthum erschienener Aufsatz Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft fand in den Aufsatzsammlungen, die der Tübinger Verlag Mohr (Siebeck) nach seinem Tod publizierte, seinen Platz als Element der Wissenschaftslehre – mit einiger Verzögerung, nämlich in deren 1967 in den Druck gegebener Neuauflage. Ihr Herausgeber Johannes Winckelmann begründete diese Zuordnung der Herrschaftstypologie mit einem knappen Hinweis auf ihre „gedanklich[e] […] Fortsetzung“ eines 1913 erschienenen Aufsatzes Über einige Kategorien der verstehenden Soziologie, die die Weber-Sammler seit je – ohne weitere Begründung – als Element einer Wissenschaftslehre kodifiziert hatten. Überdies verschwisterte Winckelmann die Herrschaftstypologie den ebenfalls seit je begründungslos Webers Wissenschaftslehre eingemeindeten, zuerst (ebenfalls posthum) als Teil eines Grundriß[es] der Sozialökonomik erschienenen Anfangsstücken seiner Soziologischen Grundbegriffe, indem er an ihnen eine „Lehre von der legitimen Ordnung“ hervorhob – die die Neuauflage durch Ergänzung der bisher abgedruckten ersten sechs durch den siebten Paragraphen „[a]brund[en]“ sollte.

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Max Webers (Un-)Ordnung und geistige Freiheit

  • Peter Gostmann

摘要

Max Webers posthum erschienener Aufsatz Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft fand in den Aufsatzsammlungen, die der Tübinger Verlag Mohr (Siebeck) nach seinem Tod publizierte, seinen Platz als Element der Wissenschaftslehre – mit einiger Verzögerung, nämlich in deren 1967 in den Druck gegebener Neuauflage. Ihr Herausgeber Johannes Winckelmann begründete diese Zuordnung der Herrschaftstypologie mit einem knappen Hinweis auf ihre „gedanklich[e] […] Fortsetzung“ eines 1913 erschienenen Aufsatzes Über einige Kategorien der verstehenden Soziologie, die die Weber-Sammler seit je – ohne weitere Begründung – als Element einer Wissenschaftslehre kodifiziert hatten. Überdies verschwisterte Winckelmann die Herrschaftstypologie den ebenfalls seit je begründungslos Webers Wissenschaftslehre eingemeindeten, zuerst (ebenfalls posthum) als Teil eines Grundriß[es] der Sozialökonomik erschienenen Anfangsstücken seiner Soziologischen Grundbegriffe, indem er an ihnen eine „Lehre von der legitimen Ordnung“ hervorhob – die die Neuauflage durch Ergänzung der bisher abgedruckten ersten sechs durch den siebten Paragraphen „[a]brund[en]“ sollte.