Nein, der ESt-Bescheid ist nicht nichtig. Er ergeht von dem sachlich und örtlich zuständigen Finanzamt. Die sachliche Zuständigkeit bezieht sich lediglich auf die Behörde, nicht auf einzelne Amtsträger innerhalb der Behörde.

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Teil 1: Lösungen zum Lehrbuch

  • Manfred Bornhofen,
  • Martin C. Bornhofen

摘要

Nein, der ESt-Bescheid ist nicht nichtig. Er ergeht von dem sachlich und örtlich zuständigen Finanzamt. Die sachliche Zuständigkeit bezieht sich lediglich auf die Behörde, nicht auf einzelne Amtsträger innerhalb der Behörde.