Das Strafverfahren ist seit jeher der zentrale Ort zur Auseinandersetzung mit Straftaten und den daraus resultierenden Folgen. Es hat zum Ziel, die materielle Wahrheit zu ermitteln und den:die Täter:in einer schuldangemessenen Strafe zuzuführen. Verletzte spielten in dieser Grundkonzeption lange Zeit eine nur untergeordnete Rolle, wobei sie vor allem in ihrer Funktion als Zeug:innen anerkannt waren. Gleichzeitig ist die Erwartungshaltung Verletzter an den Strafprozess immens. So wird das Strafverfahren mit unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen, die sich durch und nach der Tat gebildet haben, adressiert. Insofern stellt sich die Frage, ob der Strafprozess grundsätzlich, aber auch durch seine derzeitige rechtliche Ausgestaltung, dazu in der Lage ist, eben jene Verletzteninteressen überhaupt zu erfüllen. Dieser Beitrag versucht darauf eine Antwort zu finden und widmet sich der strafprozessualen Stellung Verletzter de lege lata. Gleichzeitig werden Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Strafprozessrechts aufgezeigt, mit denen künftig noch besser auf die Bedürfnisse Betroffener eingegangen werden kann.

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Verletzteninteressen im Strafverfahren – Möglichkeiten de lege lata und Perspektiven de lege ferenda

  • Marius Riebel

摘要

Das Strafverfahren ist seit jeher der zentrale Ort zur Auseinandersetzung mit Straftaten und den daraus resultierenden Folgen. Es hat zum Ziel, die materielle Wahrheit zu ermitteln und den:die Täter:in einer schuldangemessenen Strafe zuzuführen. Verletzte spielten in dieser Grundkonzeption lange Zeit eine nur untergeordnete Rolle, wobei sie vor allem in ihrer Funktion als Zeug:innen anerkannt waren. Gleichzeitig ist die Erwartungshaltung Verletzter an den Strafprozess immens. So wird das Strafverfahren mit unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen, die sich durch und nach der Tat gebildet haben, adressiert. Insofern stellt sich die Frage, ob der Strafprozess grundsätzlich, aber auch durch seine derzeitige rechtliche Ausgestaltung, dazu in der Lage ist, eben jene Verletzteninteressen überhaupt zu erfüllen. Dieser Beitrag versucht darauf eine Antwort zu finden und widmet sich der strafprozessualen Stellung Verletzter de lege lata. Gleichzeitig werden Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Strafprozessrechts aufgezeigt, mit denen künftig noch besser auf die Bedürfnisse Betroffener eingegangen werden kann.