Ehe und Familie sind seit Langem im Rahmen der Grund- und Menschenrechte geschützt. Das Migrationsrecht erkennt ebenfalls diese Verbindungen zwischen Menschen über staatliche Grenzen hinweg an, leitet daraus jedoch nur unter bestimmten Bedingungen Rechte auf Einreise, Aufenthalt oder Verbleib ab. Die Frage nach Familienleben im Kontext von Migration und Flucht ist aber nicht nur eine grundrechtliche, sondern auch eine des Unionsrechts, denn unionsrechtliche Vorgaben und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verpflichten die Mitgliedstaaten. Es soll daher in diesem Beitrag der Bedeutung von Familie im Migrationsrecht auf der Ebene des Völkerrechts, Unionsrechts sowie des deutschen Aufenthaltsrechts nachgegangen werden. Ein Fokus liegt dabei auf aktuellen Rechtsfragen und der Plausibilität von Unterschieden beim Familiennachzug zwischen verschiedenen Migrantengruppen. Zivilrechtliche Fragen sind nicht Gegenstand des Beitrags.

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Die Bedeutung von Familie im Migrationsrecht

  • Anne Walter

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Ehe und Familie sind seit Langem im Rahmen der Grund- und Menschenrechte geschützt. Das Migrationsrecht erkennt ebenfalls diese Verbindungen zwischen Menschen über staatliche Grenzen hinweg an, leitet daraus jedoch nur unter bestimmten Bedingungen Rechte auf Einreise, Aufenthalt oder Verbleib ab. Die Frage nach Familienleben im Kontext von Migration und Flucht ist aber nicht nur eine grundrechtliche, sondern auch eine des Unionsrechts, denn unionsrechtliche Vorgaben und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verpflichten die Mitgliedstaaten. Es soll daher in diesem Beitrag der Bedeutung von Familie im Migrationsrecht auf der Ebene des Völkerrechts, Unionsrechts sowie des deutschen Aufenthaltsrechts nachgegangen werden. Ein Fokus liegt dabei auf aktuellen Rechtsfragen und der Plausibilität von Unterschieden beim Familiennachzug zwischen verschiedenen Migrantengruppen. Zivilrechtliche Fragen sind nicht Gegenstand des Beitrags.