Die Versendung der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist rechtlich eine invitatio ad offerendum (Latein: Einladung zur Abgabe eines Angebots). Dies bedeutet, dass es sich dabei eben noch nicht um ein bindendes Vertragsangebot handelt. Der Bauherr fordert vielmehr die potentiellen Interessenten ihrerseits zur Abgabe eines Angebots auf. Sie können dies tun, müssen aber dieser Aufforderung nicht nachkommen.

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Angebot und Vertrag

  • Bernd Rode,
  • Wolfgang Weller

摘要

Die Versendung der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist rechtlich eine invitatio ad offerendum (Latein: Einladung zur Abgabe eines Angebots). Dies bedeutet, dass es sich dabei eben noch nicht um ein bindendes Vertragsangebot handelt. Der Bauherr fordert vielmehr die potentiellen Interessenten ihrerseits zur Abgabe eines Angebots auf. Sie können dies tun, müssen aber dieser Aufforderung nicht nachkommen.