Der Beitrag untersucht die vielschichtigen und dynamischen Rahmenbedingungen, durch die Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften als Schlüsselakteure der Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft navigieren. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Rolle von Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften für die Immobilienmärkte zwischen Nachhaltigkeit, Kapitalmarkt und gesellschaftlicher Aufgabe sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland nicht hoch genug eingestuft werden kann. Die 2021 in der EU in Kraft getretene Offenlegungs-VO (SFDR) markierte eine Zeitenwende für Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Art. 8 Offenlegungs-VO wird von institutionellen Kapitalanlegern als Mindestmaß betrachtet („New normal“). In der Praxis stellen sich Anwendungsfragen insbesondere für das Risikomanagement, auf Produktebene, für die Geschäftsprozesse, die Berichterstattung, die Vergütungspolitik und die Jahresabschlussprüfung, die unterschiedliche Evolutionsstufen erfahren haben. Im Mai 2025 startete die EU-Kommission einen Prozess zur Reform der Offenlegungs-VO. Der Entwurf der SFDR 2.0 inklusiver potenzieller Einführung von ESG-Produktkategorien wird Ende 2025 erwartet. Doch das Inkrafttreten der SFDR 2.0 ist voraussichtlich nicht vor 2029 realistisch. Die Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften werden auf ungewisse Zeit mit der aktuellen Fassung „leben müssen“ und sie zur Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit machen.

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Immobilienmärkte zwischen Nachhaltigkeit, Kapitalmarkt und gesellschaftlicher Aufgabe: Rolle der Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften

  • Bernd Wieberneit

摘要

Der Beitrag untersucht die vielschichtigen und dynamischen Rahmenbedingungen, durch die Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften als Schlüsselakteure der Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft navigieren. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Rolle von Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften für die Immobilienmärkte zwischen Nachhaltigkeit, Kapitalmarkt und gesellschaftlicher Aufgabe sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland nicht hoch genug eingestuft werden kann. Die 2021 in der EU in Kraft getretene Offenlegungs-VO (SFDR) markierte eine Zeitenwende für Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Art. 8 Offenlegungs-VO wird von institutionellen Kapitalanlegern als Mindestmaß betrachtet („New normal“). In der Praxis stellen sich Anwendungsfragen insbesondere für das Risikomanagement, auf Produktebene, für die Geschäftsprozesse, die Berichterstattung, die Vergütungspolitik und die Jahresabschlussprüfung, die unterschiedliche Evolutionsstufen erfahren haben. Im Mai 2025 startete die EU-Kommission einen Prozess zur Reform der Offenlegungs-VO. Der Entwurf der SFDR 2.0 inklusiver potenzieller Einführung von ESG-Produktkategorien wird Ende 2025 erwartet. Doch das Inkrafttreten der SFDR 2.0 ist voraussichtlich nicht vor 2029 realistisch. Die Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften werden auf ungewisse Zeit mit der aktuellen Fassung „leben müssen“ und sie zur Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit machen.