Rechtliche Grundlagen der kommunalen Nachhaltigkeit
摘要
Der Begriff der Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahrzehnten eine breite Verwendung in zahlreichen Politikfeldern und -ebenen gefunden und hat infolgedessen auch eine gummiartige Konsistenz (Wullenweber, 2000, S. 23) angenommen. In seinem Begriffskern ist charakteristisch, dass als nachhaltig verstanden wird, die Erfüllung der Bedürfnisse der heutigen Generation zu ermöglichen, ohne dabei die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen (Rödel, 2013, S. 115). Dieser Begriffskern hat in der Folge zahlreiche fachwissenschaftliche Ausformungen und Erweiterungen erhalten. Aus rechtlicher Sicht ist das Thema der Nachhaltigkeit zum einen ein typisches Mehrebenenthema, für das charakteristisch ist, dass Steuerungsimpulse und Regelungsansätze von praktisch allen politischen Ebenen, angefangen von den Vereinten Nationen, über die Europäische Union und im Fall der föderal ausgestalteten Bundesrepublik Deutschland von der Bundes-, aber auch der Länderebene ausgehen. Nicht zuletzt ist die Nachhaltigkeit auch ein Aspekt der in Deutschland verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Zum anderen ist das Thema durch den Prozess der normativ-konkretisierenden Umsetzung strategischer Politikziele gekennzeichnet. Aufgrund seiner thematischen Breite und nicht zuletzt auch aufgrund dieser Mehrebenenkomplexität mag das Thema trotz eines vermeintlich leicht fassbaren Begriffskerns aus kommunaler Sicht überkomplex erscheinen. Im vorliegenden Beitrag wird daher versucht, aus juristischer Perspektive eine Schneise durch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu legen und dabei ausgehend von der Ebene der Vereinten Nationen bis zum materiellen Kern der kommunalen Nachhaltigkeit vorzudringen.