Ethiker sind übereinstimmend der Meinung, dass der Gleichheitsgrundsatz ein entscheidendes Kennzeichen der Gerechtigkeit sei. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und spätere Bundespräsident Roman Herzog nannte den Gleichheitssatz „die Magna Charta des Steuerrechts“, und auch der deutsche Staatsrechtler und Staatsphilosoph Josef Isensee betont die Bedeutung der Gleichheit der Steuerlast für ihre Akzeptanz durch den Bürger: Diese werde aber nur gewährleistet, wenn die Steuern nach „einsehbaren, konsistenten Prinzipien“ gestaltet seien. Unter Ethikern und zeitgenössischen Steuerrechtswissenschaftlern herrscht weitgehende Übereinstimmung, dass von „gerechter“ Besteuerung nur dann die Rede sein kann, wenn den Prinzipien der Allgemeinheit, der Gleichmäßigkeit und der persönlich-individuellen Leistungsfähigkeit Genüge getan ist.

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Für ein prinzipientreues Steuerrecht!

  • Reiner Sahm

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Ethiker sind übereinstimmend der Meinung, dass der Gleichheitsgrundsatz ein entscheidendes Kennzeichen der Gerechtigkeit sei. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und spätere Bundespräsident Roman Herzog nannte den Gleichheitssatz „die Magna Charta des Steuerrechts“, und auch der deutsche Staatsrechtler und Staatsphilosoph Josef Isensee betont die Bedeutung der Gleichheit der Steuerlast für ihre Akzeptanz durch den Bürger: Diese werde aber nur gewährleistet, wenn die Steuern nach „einsehbaren, konsistenten Prinzipien“ gestaltet seien. Unter Ethikern und zeitgenössischen Steuerrechtswissenschaftlern herrscht weitgehende Übereinstimmung, dass von „gerechter“ Besteuerung nur dann die Rede sein kann, wenn den Prinzipien der Allgemeinheit, der Gleichmäßigkeit und der persönlich-individuellen Leistungsfähigkeit Genüge getan ist.