Der Interessenausgleich ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Er kann mit einer sog. Namensliste verbunden werden. Ein Interessenausgleich ist sinnvoll, aber nicht erzwingbar.

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Interessenausgleich und Sozialplan

  • Maria Dimartino

摘要

Der Interessenausgleich ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Er kann mit einer sog. Namensliste verbunden werden. Ein Interessenausgleich ist sinnvoll, aber nicht erzwingbar.