Mediation im Rechts-, Wirtschafts- und Gesundheitswesen
摘要
Im Rechtsleben ist es nicht zuletzt der Richter, der – oft aus Überzeugung, vielfach allerdings auch aus Bequemlichkeit – Mediation betreibt und einen Vergleich der Konfliktparteien anstrebt. Dass Rechtsanwälte stets nur nach dem Blute ihrer Sold-Gegner lechzen und im Übrigen nur gierig nach der Gebührenordnung schielen, ist ein böses Vorurteil. Nicht selten verstehen sie sich auch schon im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen als „ehrliche Makler“ (um an Bismarcks Konferenz-Rhetorik zu erinnern) und werden so tatsächlich zu jenen „Organ(en) der Rechtspflege“ als die sie § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung hoffnungsvoll und beschwörend apostrophiert.