Die Tätigkeit des Maklers erstreckt sich – entgegen landläufiger Meinung – gerade nicht „auf das schlichte Zurufen respektive Übersendung eines Namens oder Objektes“. Derjenige, welcher meint, „mal auf die Schnelle ein Objekt zu vermarkten und dabei das große Geld zu verdienen“, wird sich schneller mit Bußgeldern oder aber sogar strafrechtlichen Restriktionen auseinandergesetzt sehen, als ihm lieb und bewusst sein dürfte.

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Welche rechtlichen Rahmenvorgaben hat ein Makler zu beachten?

  • Peter S. Przewieslik

摘要

Die Tätigkeit des Maklers erstreckt sich – entgegen landläufiger Meinung – gerade nicht „auf das schlichte Zurufen respektive Übersendung eines Namens oder Objektes“. Derjenige, welcher meint, „mal auf die Schnelle ein Objekt zu vermarkten und dabei das große Geld zu verdienen“, wird sich schneller mit Bußgeldern oder aber sogar strafrechtlichen Restriktionen auseinandergesetzt sehen, als ihm lieb und bewusst sein dürfte.