Hans II. Paumgartner legte mit seiner Rechtsordnung – niedergeschrieben in einem Buch, weshalb es in dieser Arbeit auch als Rechtsbuch bezeichnet wird, da es zum Teil nachweisbar auf bereits bestehendem Recht beruht – einen Meilenstein in der Geschichte der oberdeutschen Familiengesellschaften, womit es gleichsam eine Besonderheit in seinem Besitz ist. Nicht mehr nur der Handel und das Finanzgeschäft bildeten das vorrangige Interesse des Kaufmanns, sondern auch seine Besitzungen und deren Verwaltung. Das Rechtsbuch, welches einen Ordnungsgedanken in den eigenen Besitzungen zum Ausdruck bringt, sollte wohl einer Vereinheitlichung der Jurisdiktion und einer daraus ableitbaren Rechtssicherheit für seine Untertanen dienen.

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Die Rechtsordnung

  • Stefan M. Lehm

摘要

Hans II. Paumgartner legte mit seiner Rechtsordnung – niedergeschrieben in einem Buch, weshalb es in dieser Arbeit auch als Rechtsbuch bezeichnet wird, da es zum Teil nachweisbar auf bereits bestehendem Recht beruht – einen Meilenstein in der Geschichte der oberdeutschen Familiengesellschaften, womit es gleichsam eine Besonderheit in seinem Besitz ist. Nicht mehr nur der Handel und das Finanzgeschäft bildeten das vorrangige Interesse des Kaufmanns, sondern auch seine Besitzungen und deren Verwaltung. Das Rechtsbuch, welches einen Ordnungsgedanken in den eigenen Besitzungen zum Ausdruck bringt, sollte wohl einer Vereinheitlichung der Jurisdiktion und einer daraus ableitbaren Rechtssicherheit für seine Untertanen dienen.