Die Geschäftsübergabe
摘要
Die Dauerhaftigkeit und Langlebigkeit von wirtschaftlichen Unternehmungen, im Speziellen bei familienbasierten Handelsgesellschaften, hängt in vielen Fällen von der generationsübergreifenden Fortführung der Geschäfte ab. Zwar waren wohl die meisten der in der Frühen Neuzeit agierenden oberdeutschen Handelsgesellschaften durch Gesellschaftsverträge geregelt, die nur für eine festgelegte Zeitspanne bestanden, wie oben beschrieben, doch lag die Führung jener oftmals verlängerten Gesellschaften meist in der Hand einer einzelnen Familie – und dort wiederum im Machtbereich des Patriarchen der Familie. Von den Personen der Leitungsebene, die sich oftmals neben dem Familienoberhaupt einer in der Familiengesellschaft organisierten Familie sowie den weiteren im Gesellschaftsvertrag genannten Teilhabern zusammensetzten, hing schließlich Wohl und Wehe der Geschäftsführung und der gesamten Gesellschaft ab.