Schwerpunkt der Beratungen zum Vereinsrecht war die Frage, nach welchem Gründungssystem der Verein seine Rechtsfähigkeit erlangen sollte. Im Rahmen dieser Diskussion wurde nur am Rande auf das Problem der Vereinsklassenabgrenzung eingegangen. Es wurde zunächst gefordert, dass für Idealvereine, welche nicht als solche durch das Registergericht anerkannt wurden, zumindest die Konzessionierung als „vielleicht wirtschaftlicher Verein“ ermöglicht werden sollte.

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Die Vereinsklassenabgrenzung bis zur Kita-Rechtsprechung des BGH

  • Alina Morain

摘要

Schwerpunkt der Beratungen zum Vereinsrecht war die Frage, nach welchem Gründungssystem der Verein seine Rechtsfähigkeit erlangen sollte. Im Rahmen dieser Diskussion wurde nur am Rande auf das Problem der Vereinsklassenabgrenzung eingegangen. Es wurde zunächst gefordert, dass für Idealvereine, welche nicht als solche durch das Registergericht anerkannt wurden, zumindest die Konzessionierung als „vielleicht wirtschaftlicher Verein“ ermöglicht werden sollte.