Das Steuerecht kennt sieben Einkunftsarten. Jede eigenverantwortliche, unternehmerische Tätigkeit wird im Steuerrecht als gewerbliche Tätigkeit bezeichnet. Die Ausnahme der Freiberuflichkeit wurde in Kap.  11 dargestellt. Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit; jeder darf ein Gewerbe begründen und unternehmerisch aktiv sein, nur in einzelnen Tätigkeitsfeldern sind formale Qualifikationskriterien zu erfüllen. Allerdings sind vor Beginn der Selbstständigkeit gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, weshalb eine unbewusste, spontane Aufnahme der Aktivitäten nicht anzuraten ist. Ebenso ist eine Gesellschaftsform zu wählen, wenn der Betroffene nicht als Einzelunternehmen tätig sein möchte. Selbstständigkeit gemeinsam mit anderen wird in Kap.  13 thematisiert. Praktische Beispiele finden sich in Kap.  15 Abschn. 4, 7 und 10.

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Selbstständige Tätigkeit

  • Thomas Schneider

摘要

Das Steuerecht kennt sieben Einkunftsarten. Jede eigenverantwortliche, unternehmerische Tätigkeit wird im Steuerrecht als gewerbliche Tätigkeit bezeichnet. Die Ausnahme der Freiberuflichkeit wurde in Kap.  11 dargestellt. Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit; jeder darf ein Gewerbe begründen und unternehmerisch aktiv sein, nur in einzelnen Tätigkeitsfeldern sind formale Qualifikationskriterien zu erfüllen. Allerdings sind vor Beginn der Selbstständigkeit gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, weshalb eine unbewusste, spontane Aufnahme der Aktivitäten nicht anzuraten ist. Ebenso ist eine Gesellschaftsform zu wählen, wenn der Betroffene nicht als Einzelunternehmen tätig sein möchte. Selbstständigkeit gemeinsam mit anderen wird in Kap.  13 thematisiert. Praktische Beispiele finden sich in Kap.  15 Abschn. 4, 7 und 10.