Sicherung der Wettbewerbsfreiheit
摘要
Was ist das: Wettbewerb? Wozu dient das Wettbewerbsrecht, und sichert es die Freiheit von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, unter fairen Bedingungen am Wettbewerb teilzunehmen? Bei der Beantwortung dieser Fragen konkurrieren ergebnisoffene und ergebnisorientierte Ansätze. Ergebnisoffene Konzepte stellen bei der Definition des Wettbewerbs den Wettbewerbsprozess als solchen in den Mittelpunkt. Der Wettbewerbsprozess ist hiernach als solcher zu ermöglichen, Bedingungen des Wettbewerbs sind zu schützen. Dies bedeutet nicht, dass ergebnisoffene Ansätze den Wettbewerb als Selbstzweck behandeln. Befürwortende ergebnisoffener Konzepte erhoffen sich vom Wettbewerb günstige Resultate. Sie meinen, Wettbewerb fördere in vielen Fällen die wirtschaftliche Effizienz und könne wohlfahrtsteigernde Wirkungen entfalten. Aber sie verbinden mit dem Wettbewerb weitere Wirkungen, etwa den Schutz einzelner Personen vor der wirtschaftlichen Macht anderer. Demgegenüber versuchen ergebnisorientierte Ansätze erwünschte Resultate auf direktem Weg zu erreichen: Zum Teil definieren sie Wettbewerb anhand bestimmter angestrebter Marktresultate wie Effizienz und Wohlfahrtsförderung. Zudem ist hier die Ansicht verbreitet, Wettbewerb sei nur insoweit mit den Mitteln des Rechts zu schützen, wie bestimmte Ergebnisse – etwa eine Steigerung wirtschaftlicher Effizienz und die Förderung der Konsumentenwohlfahrt – dies rechtfertigen.