Qualitative Sozialforschung wird als ein Begriff für Verfahren eingesetzt, welche das Offenlegen von Sinnzusammenhängen als Ziel haben. Aus der Perspektive der objektiven Hermeneutik ist diese Unterscheidung der Forschungslogik in der Differenz zwischen subsumtionslogischen und rekonstruktionslogischen Verfahren zu sehen. Diese rekonstruktiven Verfahren bilden im Ergebnis einer Rekonstruktion Modelle, welche ‚in der Wirklichkeit operieren‘. In der Folge ist die hier vorliegende fallrekonstruktive Forschung auf empirische Strukturerschließung menschlicher Lebenspraxis ausgerichtet, welche das Erkennen der zugrundeliegenden Struktur einer sozialen Erscheinung – dem ‚Fall‘ von Kriminalität – fokussiert (vgl. Kraimer 2000, S. 23). Die methodisch zugänglichen Datenmaterialien, welche für diese KRA herangezogen worden sind, bilden narrative Interviews. Hierbei gehen die Fallrekonstruktionen über Beschreibungen und Analysen hinaus, in dem Strukturgeneralisierungen hervorgebracht werden, welche sich auf den rekonstruierten Sequenzen des Interviewmaterials ergeben. Die auf diese Weise gewonnenen Ergebnisse ermöglichen, das Soziale – das Allgemeine – sowie das subjektiv Gültige – das Besondere – gleichermaßen offenzulegen. Der nicht-standardisierte Zugriff auf das Interviewmaterial, die konsequente Fallbetrachtung, welche aus der Konfrontation mit den Narrationen rührt und das sequentielle Vorgehen, welche „den Blick freigibt, auf die Dialektik der objektiven Fallstruktur und der subjektiven Selbstsicht des rekonstruierten Falles“ (Kraimer 2000, S. 46) stellt einen großen Vorteil für die hiesige Forschung im Kontext der Kriminalität dar. Schließlich werden hiermit „Perspektiven eröffnet, mit denen sich Forschungsgegenstände durchschauen lassen und durch die deren Ausdrucksgestalten erkennbar werden. Auf diese Weise kann eine kritische Haltung gegenüber herkömmlichen, subsumtionslogischen Verfahren zur Geltung gebracht werden“ (ebd.). Diese fallrekonstruktiv gewonnenen Erkenntnisse können notwendige Veränderungsprozesse in der Handlungspraxis entstehen lassen, welche für die Handelnden in Saarbrücken eine Möglichkeit darstellen, der Entwicklung der Kriminalität mittels der Offenlegung latenter Sinnstrukturen und der damit in Verbindung zu bringenden Handlungsempfehlungen entgegen zu wirken. Hierbei liegt der Gewinn darin, professionelle Analysen zu verfassen, welche sich auf den Umgang mit dem Lebensproblem des Kriminalitätsaufkommens beschäftigen. Dieses von innen zu betrachten, statt – wie oftmals üblich – von außen anzugehen ist die Aufgabe hiesiger – kritischer – Fallrekonstruktion (vgl. Kraimer 2000, S. 49). Hierbei ist die Forschung frei von politischen Zwängen. Hochschulen und Universitäten sind „Stätte der geistigen Auseinandersetzung“ (Kempen 2019, S. 1) und müssen Orte des freien und offenen Diskurses bleiben. Die Offenlegung um die Erkenntnis lebt vom leidenschaftlichen, anstrengenden und kontroversen Ringen um Fakten, Argumente, Lesarten und Thesen (vgl. Kempen 2019, S. 1). In der Folge muss es innerhalb von Hochschulen und Universitäten möglich sein, Lesarten, Argumentationen und Forschungsergebnisse ohne Bedenken oder Vorgaben zur Diskussion stellen zu können. Insbesondere innerhalb der KRA ist dies notwendig, denn durch die narrativ geführten Interviews und deren Analysen werden Sinnstrukturen offengelegt, deren ‚Brutalität der Praxis‘ für Verantwortliche eine ‚unbequemen Sichtweise‘ offerieren können. Hochschulen und „Universitäten haben die wichtige Funktion, Debatten vorzuformen, ihnen eine Struktur zu geben und das Wichtige vom Unwichtigen zu scheiden“ (Kempen 2019, S. 2).

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Qualitative Forschung – Zum Forschungsdesign der qualitativen Studie

  • Sandra Hahn

摘要

Qualitative Sozialforschung wird als ein Begriff für Verfahren eingesetzt, welche das Offenlegen von Sinnzusammenhängen als Ziel haben. Aus der Perspektive der objektiven Hermeneutik ist diese Unterscheidung der Forschungslogik in der Differenz zwischen subsumtionslogischen und rekonstruktionslogischen Verfahren zu sehen. Diese rekonstruktiven Verfahren bilden im Ergebnis einer Rekonstruktion Modelle, welche ‚in der Wirklichkeit operieren‘. In der Folge ist die hier vorliegende fallrekonstruktive Forschung auf empirische Strukturerschließung menschlicher Lebenspraxis ausgerichtet, welche das Erkennen der zugrundeliegenden Struktur einer sozialen Erscheinung – dem ‚Fall‘ von Kriminalität – fokussiert (vgl. Kraimer 2000, S. 23). Die methodisch zugänglichen Datenmaterialien, welche für diese KRA herangezogen worden sind, bilden narrative Interviews. Hierbei gehen die Fallrekonstruktionen über Beschreibungen und Analysen hinaus, in dem Strukturgeneralisierungen hervorgebracht werden, welche sich auf den rekonstruierten Sequenzen des Interviewmaterials ergeben. Die auf diese Weise gewonnenen Ergebnisse ermöglichen, das Soziale – das Allgemeine – sowie das subjektiv Gültige – das Besondere – gleichermaßen offenzulegen. Der nicht-standardisierte Zugriff auf das Interviewmaterial, die konsequente Fallbetrachtung, welche aus der Konfrontation mit den Narrationen rührt und das sequentielle Vorgehen, welche „den Blick freigibt, auf die Dialektik der objektiven Fallstruktur und der subjektiven Selbstsicht des rekonstruierten Falles“ (Kraimer 2000, S. 46) stellt einen großen Vorteil für die hiesige Forschung im Kontext der Kriminalität dar. Schließlich werden hiermit „Perspektiven eröffnet, mit denen sich Forschungsgegenstände durchschauen lassen und durch die deren Ausdrucksgestalten erkennbar werden. Auf diese Weise kann eine kritische Haltung gegenüber herkömmlichen, subsumtionslogischen Verfahren zur Geltung gebracht werden“ (ebd.). Diese fallrekonstruktiv gewonnenen Erkenntnisse können notwendige Veränderungsprozesse in der Handlungspraxis entstehen lassen, welche für die Handelnden in Saarbrücken eine Möglichkeit darstellen, der Entwicklung der Kriminalität mittels der Offenlegung latenter Sinnstrukturen und der damit in Verbindung zu bringenden Handlungsempfehlungen entgegen zu wirken. Hierbei liegt der Gewinn darin, professionelle Analysen zu verfassen, welche sich auf den Umgang mit dem Lebensproblem des Kriminalitätsaufkommens beschäftigen. Dieses von innen zu betrachten, statt – wie oftmals üblich – von außen anzugehen ist die Aufgabe hiesiger – kritischer – Fallrekonstruktion (vgl. Kraimer 2000, S. 49). Hierbei ist die Forschung frei von politischen Zwängen. Hochschulen und Universitäten sind „Stätte der geistigen Auseinandersetzung“ (Kempen 2019, S. 1) und müssen Orte des freien und offenen Diskurses bleiben. Die Offenlegung um die Erkenntnis lebt vom leidenschaftlichen, anstrengenden und kontroversen Ringen um Fakten, Argumente, Lesarten und Thesen (vgl. Kempen 2019, S. 1). In der Folge muss es innerhalb von Hochschulen und Universitäten möglich sein, Lesarten, Argumentationen und Forschungsergebnisse ohne Bedenken oder Vorgaben zur Diskussion stellen zu können. Insbesondere innerhalb der KRA ist dies notwendig, denn durch die narrativ geführten Interviews und deren Analysen werden Sinnstrukturen offengelegt, deren ‚Brutalität der Praxis‘ für Verantwortliche eine ‚unbequemen Sichtweise‘ offerieren können. Hochschulen und „Universitäten haben die wichtige Funktion, Debatten vorzuformen, ihnen eine Struktur zu geben und das Wichtige vom Unwichtigen zu scheiden“ (Kempen 2019, S. 2).