Das Kapitel beschreibt zunächst die Entwicklung von Familienpolitik, ausgehend von sehr vereinzelten Maßnahmen in der Gesellschaft des klassischen Rom, sich normativ ausdifferenzierend im Zusammenhang der Christianisierung und schließlich sich einer neuen Kompetenzordnung zwischen staatlicher und kirchlicher Zuständigkeit fügend. Die Herausbildung des Policy-Bereiches Familienpolitik ist dabei nicht zu trennen von den Anfängen sozialstaatlicher Politik des 19. und frühen 20. Jh., da die Sozialisierung von Lebensrisiken über den Sozialstaat sich unmittelbar auf das Binnenverhältnis von Familien auswirkte, umgekehrt aber auch Leitbilder von Familie den Sozialstaat nachdrücklich geprägt haben. Insbesondere die Rechtsentwicklung – diejenige im BGB ebenso wie diejenige auf Verfassungsebene – verdeutlicht jedoch, dass familienbezogenes staatliches Handeln darüber hinaus auch immer von dem Ziel getragen war, über moralische Leitbildvorgaben Stabilität und Berechenbarkeit des generativen Verhaltens der Bevölkerung sicher zu stellen. Die optimale Funktionsfähigkeit über rechtliche und moralische Ge- und Verbote zu erreichen, die auch in die Binnenstrukturen von Familien eingreifen, über Anreize finanzieller Art oder über die Schaffung umfassend familienfreundlicher Umwelten, ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal unterschiedlicher familienpolitischer Konzeptionen.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Einleitung – Entstehung und Entwicklung eines Policy-Bereiches

  • Irene Gerlach

摘要

Das Kapitel beschreibt zunächst die Entwicklung von Familienpolitik, ausgehend von sehr vereinzelten Maßnahmen in der Gesellschaft des klassischen Rom, sich normativ ausdifferenzierend im Zusammenhang der Christianisierung und schließlich sich einer neuen Kompetenzordnung zwischen staatlicher und kirchlicher Zuständigkeit fügend. Die Herausbildung des Policy-Bereiches Familienpolitik ist dabei nicht zu trennen von den Anfängen sozialstaatlicher Politik des 19. und frühen 20. Jh., da die Sozialisierung von Lebensrisiken über den Sozialstaat sich unmittelbar auf das Binnenverhältnis von Familien auswirkte, umgekehrt aber auch Leitbilder von Familie den Sozialstaat nachdrücklich geprägt haben. Insbesondere die Rechtsentwicklung – diejenige im BGB ebenso wie diejenige auf Verfassungsebene – verdeutlicht jedoch, dass familienbezogenes staatliches Handeln darüber hinaus auch immer von dem Ziel getragen war, über moralische Leitbildvorgaben Stabilität und Berechenbarkeit des generativen Verhaltens der Bevölkerung sicher zu stellen. Die optimale Funktionsfähigkeit über rechtliche und moralische Ge- und Verbote zu erreichen, die auch in die Binnenstrukturen von Familien eingreifen, über Anreize finanzieller Art oder über die Schaffung umfassend familienfreundlicher Umwelten, ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal unterschiedlicher familienpolitischer Konzeptionen.