Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hielt die Freiheitsstrafe Einzug in die Strafgesetzbücher europäischer Länder. Damit begann die Verdrängung der bis zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich angewandten Bestrafungen: die Verletzung des Körpers und auch der Ehre. Das Setzen auf Abschreckung und Vergeltung wich einem anderen primären Ziel: Die Straffälligen sollten zu Disziplin und einem Leben frei von Delinquenz erzogen werden. Zudem galt es als oberste Priorität, die Inhaftierten nach Verbüßung der Strafe wieder als nützlichen Teil in die Gesellschaft zu integrieren (Schauz 2013, S. 200). Aufgrund der Vorstellung, dass eine Haftanstalt der Läuterung diene, konnte sie sich nicht nur als Ort der Bestrafung durchsetzen, sondern gleichzeitig auch als ein Ort, der den Delinquenten zu einem besseren Menschen machen sollte. Um die potenzielle Gefährlichkeit jedes inhaftierten Individuums für die Zukunft einschätzen zu können, wurde zudem während der Haftzeit Wissen über den Insassen bzw. die Insassin gesammelt. Zur gleichen Zeit wird nach Foucault jeder Inhaftierte auch mittels verschiedener „Disziplinen“ (Foucault 1976, S. 173 ff.) unterworfen. Dabei folgt jede Tätigkeit einem Zwang und wird engmaschig überwacht: Die bzw. der Inhaftierte wird letztendlich sowohl kontrolliert als auch unterworfen. Dies dient dem Zweck, die/den jeweiligen Inhaftierten als nützliches Subjekt in die Gesellschaft wiedereinzugliedern:

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Problemhintergrund und Forschungsstand

  • Franziska Schneider

摘要

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hielt die Freiheitsstrafe Einzug in die Strafgesetzbücher europäischer Länder. Damit begann die Verdrängung der bis zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich angewandten Bestrafungen: die Verletzung des Körpers und auch der Ehre. Das Setzen auf Abschreckung und Vergeltung wich einem anderen primären Ziel: Die Straffälligen sollten zu Disziplin und einem Leben frei von Delinquenz erzogen werden. Zudem galt es als oberste Priorität, die Inhaftierten nach Verbüßung der Strafe wieder als nützlichen Teil in die Gesellschaft zu integrieren (Schauz 2013, S. 200). Aufgrund der Vorstellung, dass eine Haftanstalt der Läuterung diene, konnte sie sich nicht nur als Ort der Bestrafung durchsetzen, sondern gleichzeitig auch als ein Ort, der den Delinquenten zu einem besseren Menschen machen sollte. Um die potenzielle Gefährlichkeit jedes inhaftierten Individuums für die Zukunft einschätzen zu können, wurde zudem während der Haftzeit Wissen über den Insassen bzw. die Insassin gesammelt. Zur gleichen Zeit wird nach Foucault jeder Inhaftierte auch mittels verschiedener „Disziplinen“ (Foucault 1976, S. 173 ff.) unterworfen. Dabei folgt jede Tätigkeit einem Zwang und wird engmaschig überwacht: Die bzw. der Inhaftierte wird letztendlich sowohl kontrolliert als auch unterworfen. Dies dient dem Zweck, die/den jeweiligen Inhaftierten als nützliches Subjekt in die Gesellschaft wiedereinzugliedern: