Nutzenbewertung in der GKV in Deutschland
摘要
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland waren die ersten Diskussionen über Evidenz in der Arzneimittelversorgung darauf ausgerichtet, den Zugang durch eine Positivliste, also eine Liste erstattungsfähiger Arzneimittel, zu regulieren. Nach mehreren gescheiterten Versuchen lag der Fokus der weiteren Reformbemühungen darauf, eine evidenzbasierte Bewertung als Grundlage für die Preisbildung zu etablieren. Seit 2004 übernimmt der Gemeinsame Bundesausschuss zentrale Aufgaben bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Nach intensiven Debatten über die methodische Umsetzung wurde das Verfahren 2010 mit der Einführung einer Zusatznutzenbewertung grundlegend reformiert.