Der Beitrag beschreibt das institutionelle Profil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, analysiert die Wahlen der Verfassungsrichter:innen durch das Abgeordnetenhaus und die daraus resultierende Zusammensetzung des Gerichtes und untersucht schließlich die Wirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Im Ergebnis zeigt sich, dass dem 1992 errichteten Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin unterschiedliche Rollen zugewachsen sind: Er ist „oberster Hüter der Verfassung“, weil ihm das Monopol zur verbindlichen Auslegung der Verfassung zukommt; er steht zugleich in der Tradition der klassischen Staatsgerichtsbarkeit, weil er über Konflikte zwischen Staatsorganen verbindlich entscheiden und die Ausübung staatlicher Macht kontrollieren kann; und er ist Rechtsschutzinstanz, weil er als eine „Art Klagemauer“ für Beschwerden der Bürger:innen fungiert. Eine „Justizialisierung“ der Berliner Politik durch den Verfassungsgerichtshof hat bisher allerdings ebenso wenig stattgefunden wie eine Instrumentalisierung des Gerichtes für politische Zwecke, und es lassen sich auch keine Anzeichen für solche Entwicklungen erkennen.

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Regieren mit dem Berliner Verfassungsgerichtshof

  • Werner Reutter

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Der Beitrag beschreibt das institutionelle Profil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, analysiert die Wahlen der Verfassungsrichter:innen durch das Abgeordnetenhaus und die daraus resultierende Zusammensetzung des Gerichtes und untersucht schließlich die Wirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Im Ergebnis zeigt sich, dass dem 1992 errichteten Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin unterschiedliche Rollen zugewachsen sind: Er ist „oberster Hüter der Verfassung“, weil ihm das Monopol zur verbindlichen Auslegung der Verfassung zukommt; er steht zugleich in der Tradition der klassischen Staatsgerichtsbarkeit, weil er über Konflikte zwischen Staatsorganen verbindlich entscheiden und die Ausübung staatlicher Macht kontrollieren kann; und er ist Rechtsschutzinstanz, weil er als eine „Art Klagemauer“ für Beschwerden der Bürger:innen fungiert. Eine „Justizialisierung“ der Berliner Politik durch den Verfassungsgerichtshof hat bisher allerdings ebenso wenig stattgefunden wie eine Instrumentalisierung des Gerichtes für politische Zwecke, und es lassen sich auch keine Anzeichen für solche Entwicklungen erkennen.