In diesem Abschnitt werden die wesentliche Erkenntnisse der Forschungsarbeit zusammengefasst. Während in vielen europäischen Städten bereits verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Low Emission Zones existieren, fehlt in Österreich eine explizite Rechtsgrundlagen für Fahrverbote zur Reduktion von Treibhausgasen (THG). Ein in einem Mitgliedstaaten geltendes, gänzliches Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennermotoren wäre derzeit aufgrund des unionsrechtlich harmonisierten Typengenehmigungsrechts nicht zulässig. Örtlich begrenzte Fahrverbotszonen, die die Inbetriebnahme von Fahrzeugen mit Verbrennermotor zur Reduktion von verkehrsbedingten THG-Emissionen verbieten, stellen Nutzungsbeschränkungen iSd Warenverkehrsfreiheit dar. Bisher gibt es keine höchstgerichtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Rechtfertigung von Fahrverboten aus Klimaschutzgründen. Wenn auch einige Argumente für eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sprechen, bleibt es fraglich, ob für ein solch restriktives Fahrverbot der Nachweis der Verhältnismäßigkeit tatsächlich erbracht werden könnte. Vor dem Hintergrund internationaler Klimaziele bleibt abzuwarten, wie Gerichte künftige Maßnahmen bewerten.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Conclusio

  • Sophie Manon Chourabi

摘要

In diesem Abschnitt werden die wesentliche Erkenntnisse der Forschungsarbeit zusammengefasst. Während in vielen europäischen Städten bereits verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Low Emission Zones existieren, fehlt in Österreich eine explizite Rechtsgrundlagen für Fahrverbote zur Reduktion von Treibhausgasen (THG). Ein in einem Mitgliedstaaten geltendes, gänzliches Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennermotoren wäre derzeit aufgrund des unionsrechtlich harmonisierten Typengenehmigungsrechts nicht zulässig. Örtlich begrenzte Fahrverbotszonen, die die Inbetriebnahme von Fahrzeugen mit Verbrennermotor zur Reduktion von verkehrsbedingten THG-Emissionen verbieten, stellen Nutzungsbeschränkungen iSd Warenverkehrsfreiheit dar. Bisher gibt es keine höchstgerichtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Rechtfertigung von Fahrverboten aus Klimaschutzgründen. Wenn auch einige Argumente für eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sprechen, bleibt es fraglich, ob für ein solch restriktives Fahrverbot der Nachweis der Verhältnismäßigkeit tatsächlich erbracht werden könnte. Vor dem Hintergrund internationaler Klimaziele bleibt abzuwarten, wie Gerichte künftige Maßnahmen bewerten.