Der Pflegeprozess als Orientierungspunkt für die Gestaltung des theoretischen Unterrichts in der generalistischen Ausbildung
摘要
Das Festlegen der Pflegeprozessverantwortung als eigenständige Tätigkeit der Pflege in § 4 Abs. 2 PflBG sowie die Formulierung des Ausbildungsziels in § 5 PflBG haben wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Konkretisiert werden diese Festlegungen in der PflAPrV sowie im von der Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten Rahmenlehrplan bzw. den von den einzelnen Bundesländern festgelegten Rahmenlehrplänen. Die erwähnten Gesetze, Verordnungen und Ordnungsmittel nehmen damit Einfluss auf die Gestaltung des Schulcurriculums auf der Mesoebene und indirekt auch auf die Mikroebene der Unterrichtsgestaltung.