Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Gesellschaftsrecht. Ohne die Möglichkeit, dass mehrere Einzelpersonen zusammen ihre wirtschaftliche Tätigkeit vornehmen und am Rechtsleben teilnehmen, ist eine arbeitsteilige Gesellschaft schlechthin undenkbar. Der Zweck des Gesellschaftsrechts ist jedoch nicht nur auf die rechtliche Gestaltung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen gerichtet, sondern geht inzwischen weit darüber hinaus.

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Gesellschaftsrecht

  • Tim Jesgarzewski

摘要

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Gesellschaftsrecht. Ohne die Möglichkeit, dass mehrere Einzelpersonen zusammen ihre wirtschaftliche Tätigkeit vornehmen und am Rechtsleben teilnehmen, ist eine arbeitsteilige Gesellschaft schlechthin undenkbar. Der Zweck des Gesellschaftsrechts ist jedoch nicht nur auf die rechtliche Gestaltung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen gerichtet, sondern geht inzwischen weit darüber hinaus.