Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Kollektivarbeitsrecht. Dieses beinhaltet die Summe derjenigen arbeitsrechtlichen Regelung, die eine bestimmte Gruppierung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern zum Gegenstand hat. Das gilt sowohl für das Existenzrecht und die Organisationsstruktur dieser Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch für ihre Handlungsfähigkeit und damit insbesondere auch für das Wechselspiel zwischen den beiden Lagern. Konkret sind dies zunächst solche Regelungen, die die Organisationsform und Funktionsweise von arbeitsrechtlichen Kollektiven bestimmen. Davon zu unterscheiden sind diejenigen Regeln des kollektiven Arbeitsrechts, die einem Kollektiv bestimmte Rechte oder Pflichten auferlegen (Kompetenzregelungen). Grob formuliert kann daher gesagt werden, dass das Kollektivarbeitsrecht das (Ob) und (Wie) von arbeitsrechtlichen Kollektiven gleichermaßen regelt wie deren Funktionsweise.

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Kollektivarbeitsrecht

  • Tim Jesgarzewski

摘要

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Kollektivarbeitsrecht. Dieses beinhaltet die Summe derjenigen arbeitsrechtlichen Regelung, die eine bestimmte Gruppierung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern zum Gegenstand hat. Das gilt sowohl für das Existenzrecht und die Organisationsstruktur dieser Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch für ihre Handlungsfähigkeit und damit insbesondere auch für das Wechselspiel zwischen den beiden Lagern. Konkret sind dies zunächst solche Regelungen, die die Organisationsform und Funktionsweise von arbeitsrechtlichen Kollektiven bestimmen. Davon zu unterscheiden sind diejenigen Regeln des kollektiven Arbeitsrechts, die einem Kollektiv bestimmte Rechte oder Pflichten auferlegen (Kompetenzregelungen). Grob formuliert kann daher gesagt werden, dass das Kollektivarbeitsrecht das (Ob) und (Wie) von arbeitsrechtlichen Kollektiven gleichermaßen regelt wie deren Funktionsweise.