Von Schwacher Nachhaltigkeit zum Methodenstandard einer regenerativen Ökonomie
摘要
Vor dem Hintergrund der bisherigen Arbeit, insbesondere Abschnitt 4.4, lässt sich, zumindest oberflächlich, leicht beschreiben, welche Kriterien ein Standard für Nachhaltigkeitsmanagement erfüllen muss, der in dem Sinne ‚stark‘ und zukunftsfähig ist, dass er eine normative Basis für den Erhalt der ökologischen Grundlagen menschlichen Lebens auf dem Planeten Erde bietet und somit Unternehmen (und folglich Kapitalgeberinnen) einen Rahmen, um ihre (Investitions-)Aktivitäten entsprechend dieser normativen Benchmark zu messen und zu steuern. Ein solcher Standard muss: Erstens, eine naturwissenschaftliche Basis der Belastungsgrenzen und Kapazitäten der Biosphäre des Planeten Erde zugrunde legen, beziehungsweise der Integrität der menschlichen Lebensgrundlagen, beispielsweise durch die planetary boundaries. An diesen Belastungsgrenzen muss sich die Wirtschaft messen, beispielsweise auf der Ebene des einzelnen Unternehmens und seiner Aktivitäten. Der Standard muss dann den Beitrag unternehmerischer Aktivitäten zum Aufbau oder zum Abbau dieser Kapazitäten quantifizieren und so die Basis für eine vollumfängliche Internalisierung legen (Antwort auf Abschnitt 4.4.3). Zweitens, muss er hierzu eine für alle Wirtschaftsakteure verbindliche Methodik zur Erstellung der entsprechenden Datengrundlage, vergleichbar zum finanziellen Accounting, bereitstellen und die Regeln seiner Anwendung definieren. Jede Form des Reportings muss, um dem Anspruch der Transparenz und Vergleichbarkeit gerecht zu werden, auf dieser Datengrundlage aufbauen. Hierbei muss der Standard mit den unweigerlich zutage tretenden Unschärfen und Ungenauigkeiten umgehen können. (Antwort auf Abschnitt 4.4.4) Aus praktischen Gesichtspunkten muss der Standard, damit Erstens und Zweitens gelingen können, angesichts der bisher gängigen Praxis des Nachhaltigkeitsmanagements und der herrschenden wirtschaftlichen Ordnung, voraussichtlich, drittens, operationalisierbar für die wirtschaftliche Umsteuerung, sowohl unternehmensintern wie auch -extern sein. Das bedeutet, er muss nützlich für (a) das strategische Management, beziehungsweise das Risikomanagement von Unternehmen sein, ebenso wie für (b) die Risikoadjustierung von Kapitalgeberinnen. Im Sinne von (a) muss er also bei der Identifikation und Beschreibung der mit der Nachhaltigkeitstransformation assoziierten Geschäftsrisiken und -chancen unterstützen. Im Sinne von (b) muss er die Grundlage zur Quantifizierung der mit der Nachhaltigkeitstransformation assoziierten physischen, Übergangs- und sonstigen Risiken bieten. Um (a) zu leisten muss der Standard auf die Ebenen der einzelnen Geschäftsfelder und -aktivitäten, beziehungsweise Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens anwendbar sein (Antwort auf Abschnitt 4.4.2). Zudem muss er voraussichtlich, viertens, einen Rahmen für ein tatsächliches Stakeholdermanagement, also die systematische und verbindliche Inklusion aller von den Aktivitäten des Unternehmens wesentlich betroffenen Interessengruppen festschreiben, sodass die Interessen der strategisch relevanten und wirtschaftlich starken Stakeholder sich nicht gegenüber den Interessen der im bisherigen System marginalisierten Stakeholder durchsetzen. (Antwort auf Abschnitt 4.4.1).