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Fazit und Ausblick

  • Kathrin Bereiter

摘要

„Ja, wir sind krank, aber wir leben noch!“, äußert Cetibe Delić im Zuge ihres Interviews (S. 27, Z. 17–18). Krank zu sein bzw. an einer höhergradigen Erkrankung zu leiden, wie es im entsprechenden Gesetzestext heißt, ist neben dem Begehen eines strafrechtlichen Deliktes, eine strukturelle Grundvoraussetzung, um in den österreichischen Maßnahmenvollzug eingewiesen zu werden. Dieses System des Maßnahmenvollzugs, in dem psychisch erkrankte zurechnungs(un)fähige Täter*innen auf unbestimmte Zeit angehalten und therapiert werden, kann aus intersektionaler Sicht als weißer*, männlicher Raum bezeichnet werden. Damit ist einerseits gemeint, dass Frauen in diesen Täter*innengruppen statistisch deutlich in der Minderheit sind, was zu einer Konzentration auf männlich als normativen Rahmen führt.