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Arbeitskämpfe bei der DB

  • Chris Falke-Schönpflug

摘要

Die Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie ist in Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistet. Demnach hat jedermann das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Anders als die Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG handelt es sich um kein Deutschengrundrecht sondern um ein Menschenrecht, was an der Formulierung „jedermann“ kenntlich wird. Auch ist die Vereinigungsfreiheit zweckneutral und bietet rein institutionellen Schutz.