Arbeitskämpfe bei der DB
摘要
Die Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie ist in Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistet. Demnach hat jedermann das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Anders als die Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG handelt es sich um kein Deutschengrundrecht sondern um ein Menschenrecht, was an der Formulierung „jedermann“ kenntlich wird. Auch ist die Vereinigungsfreiheit zweckneutral und bietet rein institutionellen Schutz.