Beteiligte Personen
摘要
Die Anforderungen, die an die Zulässigkeit der Datenverarbeitung im modernen Leistungssport zu stellen sind, werden maßgeblich davon beeinflusst, wer konkret an der Datenverarbeitung beteiligt ist. Zum einen besteht insoweit eine Abhängigkeit, als mit der Frage, ob es sich bei der betroffenen Person um einen Beschäftigten handelt, eine Entscheidung darüber einhergeht, welche datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestände im Einzelfall bemüht werden können. Zum anderen sind die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen auch von der Person des Verantwortlichen abhängig, denn auf diesen wird in diversen Erlaubnistatbeständen direkt Bezug genommen. So sind etwa i. R. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zunächst die an der Datenverarbeitung bestehenden Interessen des konkreten Verantwortlichen festzustellen, bevor davon ausgehend eine Abwägung mit den Belangen der betroffenen Person durchgeführt werden kann.