Rechtliche Rahmenbedingungen für ULS bei der Bayerischen Polizei
摘要
Zunächst werden hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen des Freistaates Bayern für den präventivpolizeilichen und versammlungsrechtlichen Einsatz von ULS – auch unter Heranziehung der Bestimmungen anderer Bundesländer – einzelne Problemstellungen, wie etwa die Gewährleistung der Erkennbarkeit des ULS-Einsatzes, der Schutz der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG identifiziert und diskutiert. In Bayern enthält Art. 47 BayPAG eine besondere Regelung zum Einsatz von sogenannten „unbemannten Luftfahrtsystemen“ (ULS).