Systematik des Besitzschutzes
摘要
Der erste Abschnitt des 3. Buchs (Sachenrecht) des BGB ist mit „Besitz“ überschrieben. Das ist nicht falsch, trifft allerdings den Kern der Regelungen nicht. Denn erstens sind nicht alle gesetzlichen Regelungen zum Besitz in diesem Abschnitt enthalten, vgl. §§ 809–811 BGB zur Vorlegung von Sachen, §§ 836, 837 BGB zur deliktischen Haftung des Eigenbesitzers eines Grundstücks bzw. eines Gebäudes, § 1006 BGB, § 1007 BGB und Vorschriften zu dinglichen Rechten.