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Individualrechtsschutz gegen Smart Locks

  • Stephan Graf von Plettenberg

摘要

Wird ein Smart Lock aktiviert und dadurch verbotene Eigenmacht verübt, kommen für den Adressaten verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten in Betracht. Naheliegend sind Selbsthilferechte, insbesondere die Besitzwehr und Besitzkehr gem. § 859 BGB, wenn das Aktivieren des Smart Locks verbotene Eigenmacht, § 858 BGB, ist.