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Rechtliche Umsetzungsrisiken

  • Stephan Graf von Plettenberg

摘要

Der Einsatz eines Smart Locks könnte als Erpressung und als Nötigung strafbar sein, §§ 253 und 240 StGB. „Eine Strafbarkeit nach § 253 StGB setzt voraus, dass die Bereicherung nach der materiellen Rechtslage zu Unrecht angestrebt wird. Daran fehlt es, wenn der Täter auf den Vermögensvorteil einen fälligen, einredefreien Anspruch besitzt oder irrtümlich davon ausgeht, ein entsprechender Anspruch bestehe.“