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Lösung der Beispielsfälle

  • Stephan Graf von Plettenberg

摘要

Sperrt der Anbieter einen E-Scooter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, liegt regelmäßig verbotene Eigenmacht vor. Denn der Nutzer ist alleiniger unmittelbarer Besitzer. Durch die Sperrung verkürzt der Anbieter den Schutzbereich des Besitzes.