In diesem Kapitel wird untersucht, was Leibniz, Wolff und Du Châtelet unter dem Begriff "zureichender Grund" verstehen. Es zeigt sich dabei, dass Leibniz zwei verschiedene Dinge mit dem Ausdruck bezeichnet: zum einen bedeutet "zureichender Grund", dass kontingente Dinge oder Tatsachen in den menschlichen Schlüssen durch Angabe einer Ursache oder eines Grundes verstanden werden, zum anderen bezeichnet "zureichender Grund" eine normative Bestimmung durch Gott. Sowohl Wolff als auch Du Châtelet übernehmen in ihren Behauptungen von "Gründen" in ihren Anwendungen des Prinzips vom zureichenden Grunde die zweite problematische Bestimmung des Ausdruckes "zureichender Grund" von Leibniz. Zugleich betonen aber Wolff und Du Châtelet, im Widerspruch zu dieser Anwendung, dass der Begriff "zureichender Grund" nichts anderes als die Verstehbarkeit des Behaupteten (für den Menschen) zum Ausdruck bringt. Bei Du Châtelet wird, anders als bei Wolff, zwischen der Gewissheit des Prinzips vom zureichenden Grunde als Erkenntnisprinzip und dem hypothetischen oder erfahrungsbedingten Wissen einzelner zureichender Gründe, das in der Physik zumeist der Wahrscheinlichkeit unterliegt, unterschieden.

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Der Begriff des zureichenden Grundes in Leibniz, Wolff und Du Châtelet

  • Clara Carus

摘要

In diesem Kapitel wird untersucht, was Leibniz, Wolff und Du Châtelet unter dem Begriff "zureichender Grund" verstehen. Es zeigt sich dabei, dass Leibniz zwei verschiedene Dinge mit dem Ausdruck bezeichnet: zum einen bedeutet "zureichender Grund", dass kontingente Dinge oder Tatsachen in den menschlichen Schlüssen durch Angabe einer Ursache oder eines Grundes verstanden werden, zum anderen bezeichnet "zureichender Grund" eine normative Bestimmung durch Gott. Sowohl Wolff als auch Du Châtelet übernehmen in ihren Behauptungen von "Gründen" in ihren Anwendungen des Prinzips vom zureichenden Grunde die zweite problematische Bestimmung des Ausdruckes "zureichender Grund" von Leibniz. Zugleich betonen aber Wolff und Du Châtelet, im Widerspruch zu dieser Anwendung, dass der Begriff "zureichender Grund" nichts anderes als die Verstehbarkeit des Behaupteten (für den Menschen) zum Ausdruck bringt. Bei Du Châtelet wird, anders als bei Wolff, zwischen der Gewissheit des Prinzips vom zureichenden Grunde als Erkenntnisprinzip und dem hypothetischen oder erfahrungsbedingten Wissen einzelner zureichender Gründe, das in der Physik zumeist der Wahrscheinlichkeit unterliegt, unterschieden.