In diesem Kapitel wird vergleichend untersucht, wofür das Prinzip vom zureichenden Grunde bei Leibniz, Wolff und Du Châtelet ein Prinzip ist. Hierbei zeigt sich, dass Du Châtelet sowohl Leibniz als auch Wolff als Quellen für ihre eigene Bestimmung des Prinzips heranzieht, sich ihr Verständnis des Prinzips vom zureichenden Grunde aber von Leibniz' und Wolffs hinsichtlich der Frage, wofür das Prinzip axiomatisch ist, unterscheidet. Bei Leibniz ist das Prinzip vom zureichenden Grunde für das menschliche Schlussfolgerungsvermögen auf der einen Seite und für kontingente Geschehnisse und Wahrheiten auf der anderen Seite axiomatisch. Insofern Leibniz aber kontingente Geschehnisse und Wahrheiten behauptet, die nur durch Gott und nicht durch den Menschen erkannt werden können, kommen diese beiden Bereiche, für die das Prinzip vom zureichenden Grunde axiomatisch sein soll, bei Leibniz nicht zusammen. Bei Wolff wird das Prinzip vom zureichenden Grunde als Erkenntnisprinzip bestimmt. Bei Wolff bezieht sich die Erkenntnis aber auf ein gesetztes Sein, das sich nur dadurch bestimmt, dass das, was in unserem Bewusstsein gesetzt wird, unwidersprüchlich ist. Für dieses Sein, insofern es gesetzt ist, muss dem Prinzip nach immer auch ein Grund angegeben werden können. Bei Du Châtelet ist das Prinzip vom zureichenden Grunde ein Prinzip der Erkenntnisse der "Dinge, die uns umgeben" und damit ein Erkenntnisprinzip in anderem Sinne als bei Wolff, nämlich eines, das die Erkenntnis der sinnlichen reellen Dinge grundlegt. Anders als bei Leibniz oder bei Wolff wird das Prinzip vom zureichenden Grunde als Prinzip der (d. i. unserer) Erkenntnis der kontingenten Dinge bestimmt: die kontingenten Dinge sind dem Prinzip vom zureichenden Grunde unterworfen, insofern sie diesem bedürfen, um zum Erkenntnisgegenstand zu werden und die Erkenntnis der kontingenten Dinge ist durch das Prinzip vom zureichenden Grunde bestimmt, weil das Prinzip für diese Art der Erkenntnis konstitutiv ist.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Wofür das Prinzip vom zureichenden Grunde ein Prinzip ist: Leibniz, Wolff und Du Châtelet im Vergleich

  • Clara Carus

摘要

In diesem Kapitel wird vergleichend untersucht, wofür das Prinzip vom zureichenden Grunde bei Leibniz, Wolff und Du Châtelet ein Prinzip ist. Hierbei zeigt sich, dass Du Châtelet sowohl Leibniz als auch Wolff als Quellen für ihre eigene Bestimmung des Prinzips heranzieht, sich ihr Verständnis des Prinzips vom zureichenden Grunde aber von Leibniz' und Wolffs hinsichtlich der Frage, wofür das Prinzip axiomatisch ist, unterscheidet. Bei Leibniz ist das Prinzip vom zureichenden Grunde für das menschliche Schlussfolgerungsvermögen auf der einen Seite und für kontingente Geschehnisse und Wahrheiten auf der anderen Seite axiomatisch. Insofern Leibniz aber kontingente Geschehnisse und Wahrheiten behauptet, die nur durch Gott und nicht durch den Menschen erkannt werden können, kommen diese beiden Bereiche, für die das Prinzip vom zureichenden Grunde axiomatisch sein soll, bei Leibniz nicht zusammen. Bei Wolff wird das Prinzip vom zureichenden Grunde als Erkenntnisprinzip bestimmt. Bei Wolff bezieht sich die Erkenntnis aber auf ein gesetztes Sein, das sich nur dadurch bestimmt, dass das, was in unserem Bewusstsein gesetzt wird, unwidersprüchlich ist. Für dieses Sein, insofern es gesetzt ist, muss dem Prinzip nach immer auch ein Grund angegeben werden können. Bei Du Châtelet ist das Prinzip vom zureichenden Grunde ein Prinzip der Erkenntnisse der "Dinge, die uns umgeben" und damit ein Erkenntnisprinzip in anderem Sinne als bei Wolff, nämlich eines, das die Erkenntnis der sinnlichen reellen Dinge grundlegt. Anders als bei Leibniz oder bei Wolff wird das Prinzip vom zureichenden Grunde als Prinzip der (d. i. unserer) Erkenntnis der kontingenten Dinge bestimmt: die kontingenten Dinge sind dem Prinzip vom zureichenden Grunde unterworfen, insofern sie diesem bedürfen, um zum Erkenntnisgegenstand zu werden und die Erkenntnis der kontingenten Dinge ist durch das Prinzip vom zureichenden Grunde bestimmt, weil das Prinzip für diese Art der Erkenntnis konstitutiv ist.