2019 wurden 345 im IVF-Register dokumentierte reproduktionsmedizinische Behandlungszyklen bei Frauenpaaren in Deutschland durchgeführt. Insgesamt besteht in Deutschland ein Forschungsdefizit zu Kinderwunsch bei Frauenpaaren. Um die vergangene und daraus resultierende aktuelle Situation von Frauenpaaren im Kontext der Kinderwunscherfüllung durch assistierte reproduktive Techniken (ART) darzustellen, werden relevante Richtlinien und Gesetzestexte in ihrer jeweils aktuellen Fassung betrachtet. Auf Basis der Parteiwahlprogramme der amtierenden Regierungsparteien und des Koalitionsvertrags von 2021 wird ein Ausblick vorgenommen. Es zeigt sich, dass Frauenpaare in der Vergangenheit in der Reproduktionsmedizin Diskriminierung erfahren haben und diese weiterhin erfahren. Obgleich sie nicht mehr gänzlich von ART ausgeschlossen werden, werden sie in Deutschland nicht flächendeckend behandelt. Ebenso haben sie kaum Zugang zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei ART. Zudem gibt es keine Grundlage für die automatische Mutterschaft analog zur Vaterschaft der (Ehe-)Partnerin der gebärenden Frau. Im Koalitionsvertrag wurden u. a. die Öffnung der Fördermöglichkeiten der ART für Frauenpaare und die automatische Anerkennung der rechtlichen Mutterschaft der Ehefrau der gebärenden Frau festgeschrieben. Der für 2022 angekündigte Vorschlag zur Familienrechtsreform blieb jedoch bis dato aus.

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Was war, was ist und was werden könnte: Frauenpaare in der Reproduktionsmedizin in Deutschland

  • Anna Scharf

摘要

2019 wurden 345 im IVF-Register dokumentierte reproduktionsmedizinische Behandlungszyklen bei Frauenpaaren in Deutschland durchgeführt. Insgesamt besteht in Deutschland ein Forschungsdefizit zu Kinderwunsch bei Frauenpaaren. Um die vergangene und daraus resultierende aktuelle Situation von Frauenpaaren im Kontext der Kinderwunscherfüllung durch assistierte reproduktive Techniken (ART) darzustellen, werden relevante Richtlinien und Gesetzestexte in ihrer jeweils aktuellen Fassung betrachtet. Auf Basis der Parteiwahlprogramme der amtierenden Regierungsparteien und des Koalitionsvertrags von 2021 wird ein Ausblick vorgenommen. Es zeigt sich, dass Frauenpaare in der Vergangenheit in der Reproduktionsmedizin Diskriminierung erfahren haben und diese weiterhin erfahren. Obgleich sie nicht mehr gänzlich von ART ausgeschlossen werden, werden sie in Deutschland nicht flächendeckend behandelt. Ebenso haben sie kaum Zugang zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei ART. Zudem gibt es keine Grundlage für die automatische Mutterschaft analog zur Vaterschaft der (Ehe-)Partnerin der gebärenden Frau. Im Koalitionsvertrag wurden u. a. die Öffnung der Fördermöglichkeiten der ART für Frauenpaare und die automatische Anerkennung der rechtlichen Mutterschaft der Ehefrau der gebärenden Frau festgeschrieben. Der für 2022 angekündigte Vorschlag zur Familienrechtsreform blieb jedoch bis dato aus.