Aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtliche Aspekte
摘要
Während in den EU-Staaten grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis für den Entsandten erforderlich ist (anders sein kann dies bei Drittstaatsangehörigen mit beschränktem Aufenthaltsstatus), sind bei Entsendungen von Arbeitnehmern in Drittstaaten in aller Regel Aufenthaltsgenehmigungen und/oder Arbeitserlaubnisse einzuholen (Ausnahmen können gelten, wenn Mitarbeiter in Staaten entsandt werden, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen). Vor dem Hintergrund, dass Visa-Vorschriften in einigen Ländern häufig recht komplex sind, ist eine intensive und rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Visa-Anforderungen jedenfalls unerlässlich. Ferner müssen sich Unternehmen und Mitarbeiter über lokale Beschränkungen informieren (bspw. die Höhe des eingeführten Vermögens, Zahlungsmittel/Begrenzungen hinsichtlich der Konten, auf die der deutsche Arbeitgeber Lohnvergütungen zahlen darf).