Eigene Lösung zur Zurechnung bei der Beihilfe
摘要
Häufig werden Ansätze zur Lösung dogmatischer Probleme der Beihilfe aus der Grundlage der Teilnahme oder der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme hergeleitet. Das gilt etwa für den Unterschied zwischen einem restriktiven und einem extensiven Täterbegriff. Aber man kann auch direkt auf den Strafgrund der Beihilfe rekurrieren, da die konkrete Teilnahmethese unabhängig von der Beteiligungslehre entwickelt werden kann. Deswegen fokussiert sich die folgende Darstellung direkt auf den Strafgrund der Beihilfe.