Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative
摘要
Dass die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Verwaltung im Normtext der §§ 44, 45 BNatSchG nicht explizit angeordnet ist, bedeutet nicht, dass sich diesen Bestimmungen eine entsprechende Beurteilungsermächtigung nicht im Wege der Auslegung entnehmen ließe. Im Folgenden soll daher der vom BVerwG bemühte Begründungsansatz zur Herleitung der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative im Artenschutzrecht betrachtet (dazu A.) und kritisch hinterfragt werden (dazu B.). In diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte Rotmilan-Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2018 in den Blick zu nehmen (dazu C.), die im Schrifttum teilweise dahingehend gedeutet wurde, dass das BVerfG den Gedanken einer Einschätzungsprärogative verworfen habe und die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative mit der Entscheidung des BVerfG nunmehr der Rechtsgeschichte angehöre.