Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung
摘要
Seit einigen Jahren lässt sich in verschiedenen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts die Tendenz der Rechtsprechung ausmachen, vermehrt administrative Letztentscheidungsrechte zu erkennen. Insbesondere im Umweltrecht, dort vor allem im Naturschutz- und im Wasserrecht, wurden behördliche Beurteilungsspielräume zuletzt stark ausgeweitet. So schränken die Gerichte im Naturschutzrecht ihre Kontrolle unter Hinweis auf den schillernden Begriff der „naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative“ der Behörde ein, wenn und soweit der Rechtsanwender bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe auf fachwissenschaftliches Wissen angewiesen ist, solches Wissen allerdings entweder (noch) nicht vorhanden oder durch Ungewissheit gekennzeichnet ist und somit gemeinsame Erkenntnisgrenzen von Wissenschaft, Behörden und Gerichten bestehen.