Angebotsprüfung und Auftragsvergabe
摘要
Die eingereichten Angebote müssen im nächsten Schritt vom Bauherrn geöffnet und geprüft werden. Bei einem öffentlichen Bauherrn erfolgt die Wertung anhand der Kriterien, die bereits mit der Ausschreibung bekannt gemacht wurden. Während der private Bauherr die einzelnen Bieter zu Verhandlungen einlädt, um über das Angebot zu sprechen, sind beim öffentlichen Bauherrn preisliche Nachverhandlungen ausgeschlossen. Am Ende des Prüfprozesses gibt es ein Ergebnis: entweder steht der Bestbieter fest oder der Bauherr hebt die Ausschreibung aus wichtigem Grund auf. Im ersten Fall leitet der Auftraggeber den Abschluss des Bauvertrags ein – soweit die Bindefrist des Angebots noch nicht abgelaufen ist. Der Schwerpunkt des siebten Kapitels liegt auf dem nach VOB (Teil A) streng formalisierten Verfahren für den öffentlichen Bauherrn. Das übergeordnete Ziel ist der sparsame und zielgerichtete Einsatz von Steuergeldern. Darüber hinaus gilt auch in dieser Phase der zentrale Grundsatz, alle Bieter gleich zu behandeln und zu einer nachvollziehbaren Vergabeentscheidung zu gelangen.