Einleitung
摘要
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch der Fachgerichte, ist der Topos weiter außenpolitischer Spielräume zugunsten der Exekutive seit langem etabliert. Dabei geht es nicht allein um eine Rücknahme der gerichtlichen Kontrolle am Maßstab originär innerstaatlichen Rechts wie beispielsweise der Verfassung. Dass dieser Topos gerade auch zu einer Marginalisierung implementierten Völkerrechts führt, lässt sich an einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2015 verdeutlichen.