Hinzuverdienstgrenzen
摘要
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind zum 01.01.2023 grundsätzlich reformiert worden. War zunächst eine Grenze von 6300 € für alle vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten im Grundsatz einzuhalten, so wurden während der Coronazeit bereits Ausnahmen zugelassen. Die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten sind gänzlich gefallen. Allerdings gelten für Erwerbsminderungsrentner immer noch Grenzen, die Höhe richtet sich jetzt nach der Bezugsgröße und wird somit dynamisch jedes Jahr angepasst. Neben diesen Grenzen sind weitere weitreichende Änderungen gesetzlich festgeschrieben worden, wie eine mögliche Arbeitserprobung und damit die Aushebelung der bisherigen Arbeitszeiten.