Risikomitigierende Maßnahmen
摘要
Im besten Falle besteht nach vollzogener Risikoanalyse ein umfassendes Bild von dem spezifischen Risikoportfolio bzw. den in der Organisation existierenden Compliance-Risiken, worunter jeweils die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit verstanden wird, durch einen Verstoß in negativer Weise von den eigenen Compliance-Zielen abzuweichen. Diesen sehr individuellen Gefahren (auf die Chancen, also die positiven Abweichungen von diesen Zielen, wird hier nicht weiter eingegangen) gilt es in effizienter sowie effektiver Weise – durch ein Compliance-Programm – zu begegnen. In einem solchen Programm finden sich einerseits diverse risikomitigierende Maßnahmen zur Prävention (wie z. B. Richtlinien oder Schulungen) sowie andererseits schadensbegrenzende Maßnahmen zur Abhilfe wieder (also u. a. ein Leitfaden für die Krisenkommunikation) sowie darüber hinaus verbindliche Kontrollen, damit ein eingetretener Schaden bzw. Verstoß möglichst schnell erkannt werden kann. Augenscheinlich, aber dennoch erwähnenswert ist das Erfordernis, dass diese Maßnahmen eine individuelle Ausgestaltung aufweisen, damit jeder Problemstellung eine maßgeschneiderte Lösung bereitet werden kann. Dabei sind bspw. die Bagatellgrenze einer Vorschrift sowie die Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen, sodass eine Maßnahme nicht (gänzlich) am gewünschten Zweck vorbeizieht. In diesem Sinne sollte deshalb der Grundsatz „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“ (für die Ausgestaltung der Compliance-Programme) jeweils Anwendung finden, damit nämlich weder eine (innovationslähmende und kostenintensive) Überregulierung in die eigene Organisation einzieht noch eine überbordende Bürokratie, welche sich bereits an vielen Stellen negativ auswirkt, weiter verstärkt wird.