Umsetzungsbedarf der Hinweisgeberrichtlinie für den Schutz von Hinweisgeber-Arbeitnehmern im deutschen Recht
摘要
Die Hinweisgeberrichtlinie muss durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Damit die nationale Umsetzungsregelung den Anforderungen des Richtliniengebers gerecht wird, muss sie die Vorgaben einhalten, die in unionsgrundrechtskonformer Auslegung aus der Richtlinie fließen. Verbleibende Gestaltungsspielräume sind unter Beachtung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu nutzen, um das Richtlinienziel eines umfassenden praxiswirksamen Hinweisgeberschutzes zu verwirklichen.